Dieser Punkt ist mit einer der wichtigsten und sollte in jeder Metzgerei exakt festgelegt sein und durchgeführt werden. Praktisch bedeutet dies, dass ein ganz erheblicher Teil unserer Arbeitszeit für die Hygiene drauf geht – und das ist notwendig!
Wir stellen Lebensmittel her. Der Schutz des Verbrauchers kann nur gewährleistet werden, wenn alle an dem Herstellungsprozess beteiligten Personen sich ihrer täglich aktuellen Verantwortung bewusst sind. Aus diesem Bewusstsein heraus verzichten wir auf die Verwendung externen Personals für die Reinigung. Das machen wir, einschließlich des Chefs, selbst. Damit werden wir täglich daran erinnert und sehen selbst am besten, was gemacht werden muss. Bei uns wird jede Maschine nach dem Arbeitsgang zerlegt und gereinigt. Das geht nach Plan und wird dokumentiert. Aber damit nicht genug. Alle Werkzeuge, Einrichtungsgegenstände, Fußboden, Wände, Türen, Fenster und Decke werden der gleichen Reinigung unterzogen. Sogar die Stangen, an denen Wurst zum Räuchern aufgehängt wird, werden diesem Prozess unterzogen.
Danach wird alles kontrolliert (auch nach Plan). Dazu gibt es externe Kontrollen und interne Überprüfungen. Bakterien sind überall. In jedem Haushalt, in der Atemluft auf der Straße oder in der freien Natur, in der Schule und im Hallenbad. Es kommt auf die Menge an. Genaue Grenzwerte grenzen die Zahl der zulässigen Bakterien ein. Durch Abklatschmethode, Abstriche mit keimfreien Stäbchen und anschließendem Bebrüten auf vorbereiteten Petrischalen in einem Brutofen prüfen wir das mengenmäßige Vorkommen von Bakterien. Das mag Manchem übertrieben erscheinen, wir machen das schon lange so und haben gute Erfahrungen damit gemacht. Wir haben immer einen sauberen Status unserer Anlagen.
Unsere Kunden bestätigen uns immer wieder, dass sie unsere Produkte problemlos längere Zeit im Kühlschrank aufbewahren können und immer noch ein hervorragendes Frische- und Geschmackserlebnis haben. Das ist die Folge der beschriebenen Maßnahmen und eigentlich ganz einfach erklärbar. Das ist auch vom Gesetzgeber so gewollt und ist das gute Recht des Kunden.